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Frank Schroeder (Redcat), das Herz von Beta, informiert exklusiv auf BetaBikes.de
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EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
- Redcat
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07 Dez. 2015 07:52 #1
von Redcat
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EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh...... wurde erstellt von Redcat
Die Fantas hatten schon vor 10 Jahren Recht und ich sag es gleich: Diese Situationsanalyse wird in der Nachbetrachtung vermutlich einige Fehler enthalten. Der Grund hierfür ist, dass zwischen den Akteuren EU, deren Ländern und den beteiligten Verbänden so kurz vor Einführung immer noch Dissens darüber herrscht, wie die beiden neuen EURO 4 Teilregeln, die ab 01.01. 2016 auch für EURO 3 – Fahrzeuge gelten sollen, umgesetzt werden und vor allen Dingen, wie diese Umsetzung zu dokumentieren sei.
Fangen wir vorne an:
Ab dem 1. Januar 2016 gilt für neu zu homologierende (das ist das wichtige Stichwort!!) Fahrzeuge das Regelwerk EURO 4, vor allem mit niedrigeren Abgaswerten und vielen weiteren Verschlimmbesserungen für Motorräder.
Fahrzeuge, die vor dem Stichtag nach dem bisherigen Level EURO 3 homolgiert wurden, und das sind alle BETA-Modelle, dürfen noch bis 31.12.2016 zugelassen werden.
Jetzt kommt das Aber: Nach heutiger Interpretation der Texte müssen diese Fahrzeuge trotzdem bereits zwei EURO 4 – Kriterien erfüllen. Einmal ein Dauer-Fahrlicht, genannt AHO (automatic headlights on) und eine Ausdünstungsprüfung des Tanks FTP (fuel tank permeabilty)
Reden wir über die Technik:
AHO ist technisch leicht herzustellen, zum Beispiel durch Brücken oder Austausch des Schalters. Bei allen RR 50/125; Urban/ALP/M4 und einigen Sportenduros ist das bereits Serie.
Die Ausdünstungsprüfung der Tanks wurde in abgewandelter Form schon bei EURO 3 durchgeführt. Hier ist zu klären, wie die Resultate mit EURO 4 syncronisiert werden können. Im Bedarfsfall ist die Kohlekanister-Technik von den US-Modellen „RS“ bei uns schon vorhanden und eine gängige Komponente.
Also ist die Technik in überaus überschaubaren Rahmen kurzfristig beherrschbar, wo ist also das Problem:
Das Problem ist die Dokumentation, bzw. der Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle darüber, dass das ab 01. Januar zur Zulassung anstehende Fahrzeug diese beiden Normen auch wirklich erfüllt. Und das ist nach heutigem Stand Ländersache. Ursprünglich war in der EG mal angedacht, dass
A) der Hersteller die Konformität einfach erklärt. Sozusagen ein BETA-Briefbogen mit dem entsprechenden Text. So wird das voraussichtlich in Italien funktionieren. Oder
man bei Zulassung sogar einfach annimmt, das Fahrzeug sei Konform. Diese beiden Varianten sind für Deutschland in der Zeit nach VW eher unwahrscheinlich bzw. nur dann wahrscheinlich, wenn die jeweilige Zulassungsstelle diese Kriterien in der eigenen Informationsflut erst gar nicht zur Kenntnis nimmt.
C) Kann man eine sogenannte Erweiterung der EG-ABE durchführen und an die bestehende Prüfung ein Protokoll anhängen, welches die Konformität nachweist und noch härter kann man
D) Eine völlige Neuprüfung (Revision) der beiden Komponenten Tank und Beleuchtung verlangen, die dann ebenfalls den Nachweis der Konformität bringen. Unser Mann in Brüssel sagt, dass das KBA nach dem VW-Trauma zu dieser Lösung tendiert. Der Industrieverband IVM verhandelt noch, hört man.
Bei den Lösungen C) und D) ist heisst das Problem ZEIT, da beide Varianten den Ablauf -eigentliche Prüfung-technische Dokumentation durch die Prüforganisation (TÜV)-schliessliche Zertifizierung durch das KBA- vorsehen. Man muss kein Kartenleger sein um mitzuschneiden, dass in maximal 16 Arbeitstagen von heute (5.12.) dieser Durchlauf nicht zu machen ist, da dies dann vermutlich viele Hersteller zeitgleich anstreben.
Da man im Moment nicht weiss, welche Nachweisvariante von A bis D in Deutschland zum tragen kommt, besteht zwar vermutlich kein Risiko, dass ein neu erworbenes EURO 3 Fahrzeug nicht mehr zugelassen wird, jedoch immer noch die Gefahr, dass dies nicht sofort zu Jahresbeginn erfolgen kann, da der unter Umständen erforderliche Nachweis noch durch das KBA bearbeitet wird und damit noch nicht zur Präsentation bei der Zulassungstelle vorliegt.
Welche Handlungsoptionen leiten sich für BETA-Fahrzeuge daraus ab:
Alle BETA-Fahrzeuge vor MY 2013, die noch nicht zugelassen sind, in diesem Jahr noch mit einer Tageszulassung versehen, da diese mit älteren Gutachten in den Verkehr gebracht wurden, für die möglicherweise keine Nachträge mehr gemacht werden. HIER BESTEHRT TATSÄCHLICH DAS RISIKO, DASS EINE ZULASSUNG SPÄTER NICHT MEHR MÖGLICH IST.
Alle EVO-Modelle, die bereits in Kundenhand sind und sowieso zur Zulassung anstünden ebenfalls in diesem Jahr zulassen. Begründung: Der Schalter im Kabelbaum EVO hat noch eine „Aus“ –Stellung. Umrüstung ist erforderlich und wird auch nachgetragen, braucht aber wie oben beschrieben Zeit. AUS HEUTIGER SICHT ZULASSUNG WEITERHIN MÖGLICH, UNTER UMSTÄNDEN MIT VERSPÄTUNG
Gleiches gilt für alle BETAs, die gleich nach der Jahreswende zur Zulassung vorgesehen waren, da sonst ggf. auf das Eintreffen der Dokumente gewartet werden muss. AUS HEUTIGER SICHT ZULASSUNG WEITERHIN MÖGLICH, UNTER UMSTÄNDEN MIT VERSPÄTUNG
Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden.
Frank
Fangen wir vorne an:
Ab dem 1. Januar 2016 gilt für neu zu homologierende (das ist das wichtige Stichwort!!) Fahrzeuge das Regelwerk EURO 4, vor allem mit niedrigeren Abgaswerten und vielen weiteren Verschlimmbesserungen für Motorräder.
Fahrzeuge, die vor dem Stichtag nach dem bisherigen Level EURO 3 homolgiert wurden, und das sind alle BETA-Modelle, dürfen noch bis 31.12.2016 zugelassen werden.
Jetzt kommt das Aber: Nach heutiger Interpretation der Texte müssen diese Fahrzeuge trotzdem bereits zwei EURO 4 – Kriterien erfüllen. Einmal ein Dauer-Fahrlicht, genannt AHO (automatic headlights on) und eine Ausdünstungsprüfung des Tanks FTP (fuel tank permeabilty)
Reden wir über die Technik:
AHO ist technisch leicht herzustellen, zum Beispiel durch Brücken oder Austausch des Schalters. Bei allen RR 50/125; Urban/ALP/M4 und einigen Sportenduros ist das bereits Serie.
Die Ausdünstungsprüfung der Tanks wurde in abgewandelter Form schon bei EURO 3 durchgeführt. Hier ist zu klären, wie die Resultate mit EURO 4 syncronisiert werden können. Im Bedarfsfall ist die Kohlekanister-Technik von den US-Modellen „RS“ bei uns schon vorhanden und eine gängige Komponente.
Also ist die Technik in überaus überschaubaren Rahmen kurzfristig beherrschbar, wo ist also das Problem:
Das Problem ist die Dokumentation, bzw. der Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle darüber, dass das ab 01. Januar zur Zulassung anstehende Fahrzeug diese beiden Normen auch wirklich erfüllt. Und das ist nach heutigem Stand Ländersache. Ursprünglich war in der EG mal angedacht, dass
A) der Hersteller die Konformität einfach erklärt. Sozusagen ein BETA-Briefbogen mit dem entsprechenden Text. So wird das voraussichtlich in Italien funktionieren. Oder

C) Kann man eine sogenannte Erweiterung der EG-ABE durchführen und an die bestehende Prüfung ein Protokoll anhängen, welches die Konformität nachweist und noch härter kann man
D) Eine völlige Neuprüfung (Revision) der beiden Komponenten Tank und Beleuchtung verlangen, die dann ebenfalls den Nachweis der Konformität bringen. Unser Mann in Brüssel sagt, dass das KBA nach dem VW-Trauma zu dieser Lösung tendiert. Der Industrieverband IVM verhandelt noch, hört man.
Bei den Lösungen C) und D) ist heisst das Problem ZEIT, da beide Varianten den Ablauf -eigentliche Prüfung-technische Dokumentation durch die Prüforganisation (TÜV)-schliessliche Zertifizierung durch das KBA- vorsehen. Man muss kein Kartenleger sein um mitzuschneiden, dass in maximal 16 Arbeitstagen von heute (5.12.) dieser Durchlauf nicht zu machen ist, da dies dann vermutlich viele Hersteller zeitgleich anstreben.
Da man im Moment nicht weiss, welche Nachweisvariante von A bis D in Deutschland zum tragen kommt, besteht zwar vermutlich kein Risiko, dass ein neu erworbenes EURO 3 Fahrzeug nicht mehr zugelassen wird, jedoch immer noch die Gefahr, dass dies nicht sofort zu Jahresbeginn erfolgen kann, da der unter Umständen erforderliche Nachweis noch durch das KBA bearbeitet wird und damit noch nicht zur Präsentation bei der Zulassungstelle vorliegt.
Welche Handlungsoptionen leiten sich für BETA-Fahrzeuge daraus ab:
Alle BETA-Fahrzeuge vor MY 2013, die noch nicht zugelassen sind, in diesem Jahr noch mit einer Tageszulassung versehen, da diese mit älteren Gutachten in den Verkehr gebracht wurden, für die möglicherweise keine Nachträge mehr gemacht werden. HIER BESTEHRT TATSÄCHLICH DAS RISIKO, DASS EINE ZULASSUNG SPÄTER NICHT MEHR MÖGLICH IST.
Alle EVO-Modelle, die bereits in Kundenhand sind und sowieso zur Zulassung anstünden ebenfalls in diesem Jahr zulassen. Begründung: Der Schalter im Kabelbaum EVO hat noch eine „Aus“ –Stellung. Umrüstung ist erforderlich und wird auch nachgetragen, braucht aber wie oben beschrieben Zeit. AUS HEUTIGER SICHT ZULASSUNG WEITERHIN MÖGLICH, UNTER UMSTÄNDEN MIT VERSPÄTUNG
Gleiches gilt für alle BETAs, die gleich nach der Jahreswende zur Zulassung vorgesehen waren, da sonst ggf. auf das Eintreffen der Dokumente gewartet werden muss. AUS HEUTIGER SICHT ZULASSUNG WEITERHIN MÖGLICH, UNTER UMSTÄNDEN MIT VERSPÄTUNG
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07 Dez. 2015 08:45 #2
von cruzcampo
My bike is BETA than yours!
Gruss Cruz
cruzcampo antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
Danke für die Klarstellung.

My bike is BETA than yours!
Gruss Cruz
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07 Dez. 2015 10:30 #3
von Habach
Habach antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
hmmmm,
so langsam ist die Verwirrung perfekt.
Frank wird schon wissen was los ist.
Seltsamerweise habe ich letzte Woche beim KBA
wegen der Zulassung eines 2014er Modells angefragt
und die eindeutige Antwort erhalten, dass das Bike bis Ende 2016
zugelassen werden kann. Und das ohne Hinweis auf irgendwelche
Nachweise für AHO, FTP.
Die Komplette 2016er Modellpalette von Beta ist ja dann
auch nicht ohne Nachweise für AHO, FTP zulassungsfähig,
da nach Euro 3 homologiert.
Oder mache ich einen Denkfehler ?
grübel....
so langsam ist die Verwirrung perfekt.
Frank wird schon wissen was los ist.
Seltsamerweise habe ich letzte Woche beim KBA
wegen der Zulassung eines 2014er Modells angefragt
und die eindeutige Antwort erhalten, dass das Bike bis Ende 2016
zugelassen werden kann. Und das ohne Hinweis auf irgendwelche
Nachweise für AHO, FTP.
Die Komplette 2016er Modellpalette von Beta ist ja dann
auch nicht ohne Nachweise für AHO, FTP zulassungsfähig,
da nach Euro 3 homologiert.
Oder mache ich einen Denkfehler ?
grübel....
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07 Dez. 2015 12:20 #4
von BudeII
Ich hab' mehr Kubik als du PS
BudeII antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
Eindeutige Antwort von einem Juristen - Nie im Leben!
In deinem entsprechenden Posting zitierst du das KBA wie folgt:
"für Ihre E-Mail bedanke ich mich. Nach Rücksprache mit unseren Kollegen aus der Fahrzeugtechnik verhält es sich so, dass die Abgasnorm Euro 4 ab dem 01.01.2016 lediglich für neue Typen gilt. Die vorhandenen Euro 3 Modelle können bis zum 01.01.2017 zugelassen werden."
Da steht aber lediglich das Euro 4 für neue Typen notwendig ist, mehr nicht! Weiter könnte man den Text so verstehen das allein die Euro 3 für vorhandene Modelle ausreicht, muß man aber nicht denn in diesem Fall müßte es oben etwa so "Die vorhandenen Euro 3 Modelle werden unverändert bis zum 01.01.2017 zugelassen" heißen. Frank hat ja oben genau auf diesen Knackpunkt hingewiesen:
"Nach heutiger Interpretation der Texte müssen diese Fahrzeuge trotzdem bereits zwei EURO 4 – Kriterien erfüllen."
In deinem entsprechenden Posting zitierst du das KBA wie folgt:
"für Ihre E-Mail bedanke ich mich. Nach Rücksprache mit unseren Kollegen aus der Fahrzeugtechnik verhält es sich so, dass die Abgasnorm Euro 4 ab dem 01.01.2016 lediglich für neue Typen gilt. Die vorhandenen Euro 3 Modelle können bis zum 01.01.2017 zugelassen werden."
Da steht aber lediglich das Euro 4 für neue Typen notwendig ist, mehr nicht! Weiter könnte man den Text so verstehen das allein die Euro 3 für vorhandene Modelle ausreicht, muß man aber nicht denn in diesem Fall müßte es oben etwa so "Die vorhandenen Euro 3 Modelle werden unverändert bis zum 01.01.2017 zugelassen" heißen. Frank hat ja oben genau auf diesen Knackpunkt hingewiesen:
"Nach heutiger Interpretation der Texte müssen diese Fahrzeuge trotzdem bereits zwei EURO 4 – Kriterien erfüllen."
Ich hab' mehr Kubik als du PS
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- Bastlwastl
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08 Dez. 2015 00:56 #5
von Bastlwastl
Bastlwastl antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
hallo
hat den noch nie jemand ein veraltetes moped neuzugelassen ?
wenn ich am WE zeit habe scanne ich mal eine Konformitätserlärung ein wo sowas draufsteht
und denke für jeden ersichtlich ist wie es abläuft mit unserem Kraftfahrtbundesamt und Ministerien.
is ja nicht die erste änderung in den letzten jahren wo sowas von nöten ist .
wie frank es beschreibt ist es exakt zutreffend
es kann gut gehn muss aber nicht und ab dem 1.1.16 kann es zu problemen kommen die fast nur
der hersteller lösen kann. soweit er gewillt ist . was selbst dabei meistens die nicht verkauften modelle auf dem markt betrifft um diese abzusetzen und nicht die alten möhren in privatbesitz .
wer also sowas bereits sein eigen nennt is gut beraten es zuzulassen !
oder kann auf unwissenheit und gutgläubigkeit seines beamten hoffen.
gruß Bastl
hat den noch nie jemand ein veraltetes moped neuzugelassen ?
wenn ich am WE zeit habe scanne ich mal eine Konformitätserlärung ein wo sowas draufsteht
und denke für jeden ersichtlich ist wie es abläuft mit unserem Kraftfahrtbundesamt und Ministerien.
is ja nicht die erste änderung in den letzten jahren wo sowas von nöten ist .
wie frank es beschreibt ist es exakt zutreffend
es kann gut gehn muss aber nicht und ab dem 1.1.16 kann es zu problemen kommen die fast nur
der hersteller lösen kann. soweit er gewillt ist . was selbst dabei meistens die nicht verkauften modelle auf dem markt betrifft um diese abzusetzen und nicht die alten möhren in privatbesitz .
wer also sowas bereits sein eigen nennt is gut beraten es zuzulassen !
oder kann auf unwissenheit und gutgläubigkeit seines beamten hoffen.
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- Habach
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08 Dez. 2015 06:03 #6
von Habach
Habach antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
ich werde meine 2014er jetzt dieses jahr noch zulassen, um ruhe zu haben. aber was mich stutzig macht, ist die tatsache, dass (und korrigiert mich, wenn ich falsch liege) alle aktuellen 2016er beta sportenduros nach euro 3 homologiert sind und ggf.diese bekloppten aho und ftp nachweise haben muessen.
diese nachweise scheinen wohl erst beim genauen lesen des kleingedruckten im gesetztestext
aufgefallen zu sein.
muss beta jetzt alle 2016er auf dauerfahrlicht umruesten und den kunden entsprechende ftp erklaerungen nachliefern und die bikes zulassungsfaehig zu halten und mal ueber den tellerrand geschaut...
was ist mit den anderen herstellern won sportenduros ?
diese nachweise scheinen wohl erst beim genauen lesen des kleingedruckten im gesetztestext
aufgefallen zu sein.
muss beta jetzt alle 2016er auf dauerfahrlicht umruesten und den kunden entsprechende ftp erklaerungen nachliefern und die bikes zulassungsfaehig zu halten und mal ueber den tellerrand geschaut...
was ist mit den anderen herstellern won sportenduros ?
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- cruzcampo
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08 Dez. 2015 08:51 #7
von cruzcampo
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Gruss Cruz
cruzcampo antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
ich vermute mal, dass das hauptsächlich eine formalie ist,
die hier entscheidend ist.
eben diese konformitätserklärung.
für die erstellung der erklärung reicht es eben nicht aus, dass der hersteller
etwas erklärt, das amt muss dem auch noch hzustimmen (nach entsprechender prüfung).
und, ich wage die kecke behauptung, dass seit der zeitrechnung "nach vw" die prüfungen
und der formalkram erheblich langsamer von statten gehen als früher.
das könnte der grund sein, wieso jetzt hektik ausbricht.
zumindest ist jetzt jeder gut beraten, seine karre schon in 2015 zuzulassen, falls er die
schon hat.
die erstzulassung sehe ich persönlich als wertsteigerung, denn ohne ist die frage nach einer
versicherung immer ein riesen heckmeck.
insofern sage ich mal:
in 2015 zugelassen ist zwar schlechter als in 2016 zugelassen (wegen wiederverkauf),
aber allemal besser als garnicht zugelassen.
die hier entscheidend ist.
eben diese konformitätserklärung.
für die erstellung der erklärung reicht es eben nicht aus, dass der hersteller
etwas erklärt, das amt muss dem auch noch hzustimmen (nach entsprechender prüfung).
und, ich wage die kecke behauptung, dass seit der zeitrechnung "nach vw" die prüfungen
und der formalkram erheblich langsamer von statten gehen als früher.
das könnte der grund sein, wieso jetzt hektik ausbricht.
zumindest ist jetzt jeder gut beraten, seine karre schon in 2015 zuzulassen, falls er die
schon hat.
die erstzulassung sehe ich persönlich als wertsteigerung, denn ohne ist die frage nach einer
versicherung immer ein riesen heckmeck.
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09 Dez. 2015 07:39 #8
von lupaxy
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www.facebook.com/Motorsport-Club-Haltern...timeline/?ref=bookma
lupaxy antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
Um die 16er Modelle, die entweder dieses oder nächstes Jahr noch ankommen, muss man sich aber erstmal keine Gedanken machen?
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09 Dez. 2015 08:30 #9
von Redcat
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Redcat antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
K E I N E Sorgen machen muss man sich um die grundsätzliche Zulassung der aktuellen Modelle. Was passieren könnte -das hängt aber noch davon ab, wie das KBA entscheidet bzw. welche Nachweisform verlangt wird- ist das eine Zulassung nicht sofort zu Jahresbeginn möglich ist, da die zum Nachweis erforderlichen Dokumente erst erstellt und rangeschafft werden müssen. Technisch ist von unserer Seite alles mehr oder weniger sofort möglich.
Ich selber lass alles zu, was rumsteht. Ich hab noch 3 Evos, die müssten sonst im Schalter umgerüstet werden. Ich glaub eh ned an die Wertsteigerung bei einem Offroad Motorrad wenn mans erst im neuen Jahr zulässt. Da spielt der Zustand beim Verkauf die Hauptrolle.
Frank
Ich selber lass alles zu, was rumsteht. Ich hab noch 3 Evos, die müssten sonst im Schalter umgerüstet werden. Ich glaub eh ned an die Wertsteigerung bei einem Offroad Motorrad wenn mans erst im neuen Jahr zulässt. Da spielt der Zustand beim Verkauf die Hauptrolle.
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09 Dez. 2015 15:31 #10
von RD03joe
RD03joe antwortete auf EURO 3/4: AHO, FTP oh weh, oh weh......
Hoffentlich wird das Dauerlicht über eine Standlichtbirne gelöst, die kann man dann einfach rausschrauben.
Oder bitte einen normalen Lichtschalter als Zubehör mit einer praktikablen Kabellänge, daß man leicht tauschen kann.
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