Lange Antwort, auch nein, aber: Krümmer, bei denen das Original keinen Kat hat, brauchen in Verbindung mit dem Originalschalldämpfer weder Prüfzeichen noch irgendeine Zulassung, wenn sie ansonsten alle Funktionen des originalen Krümmers haben (z.B. Abgasrückführung oder so). Also legal. Geringfügige Leistungssteigerung liegt zumeist im Rahmen der Serienstreuung und Messtoleranz.
Haben sie die Zusatzfunktionen nicht, sind sie illegal.
Auch wenn sich der Lärm erhöht, illegal.
Einer muss es ja machen!