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Hi.neu hier und gleich eine Frage zur Urban 200

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10 März 2018 21:26 #1 von Thomash
Hi.bin der Thomas .selbst Bj 1965 und komme aus Nentershausen WW.
Ich hab mich bisschen in die Beta Urban 200 verschossen.
Jetzt zu meiner Frage : Bekomme ich eine neue Urban 200 überhaupt noch zugelassen ? Bin da bisschen unsicher wegen der Alp 200 da man die ja 2018 nicht mehr als Erstzulassung zugelassen bekommt.Nach meinem Wissen ist das doch mehr oder weniger das selbe Moped?
Grüsse Thomas

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10 März 2018 23:15 #2 von BudeII
Es ist richtig das die dies fast identische Mopeds sind, hauptsächlich die Felgengröße ist unterschiedlich.

Die durften beide wegen der Euro4-Pflicht in 2017 nur noch bis 2016 gebaut werden. Ich sehe aber keinen Grund das eine 2016 gebaute Maschine nicht mehr zugelassen werden darf. Laut Mobile.de gibt es ja wohl noch eine nicht zugelassene Urban 200 gar nicht weit weg von dir und das zum fairen Kurs.

Ich glaube nicht das die neue, Euro4 konforme Alp 200 auch in der Urban-Version kommen wird.

Ach ja, herzlich willkommen im Forum!


Gruß
Werner

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11 März 2018 09:51 #3 von ulfl
Wann das Motorrad gebaut wurde ist eigentlich egal. Wenn das Motorrad bereits einmal (auch nur kurz) zugelassen wurde ist eine erneute Zulassung normal kein Problem.

Wenn das Motorrad aber noch nie zugelassen war, muss es bei der Erstzulassung den aktuellen Normen entsprechen. Eine Urban aus 2016 bekommst du heute nicht mehr ohne weiteres zugelassen. Es gibt da wohl eventuell Ausnahmen für Restbestände, das wurde hier im Forum aber schon woanders besprochen - finde es aber gerade nicht wieder.

Ich meine hier auch gelesen zu haben das es keine neue Urban 200 geben soll, aber da kann ich mich auch täuschen.

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11 März 2018 10:02 - 11 März 2018 10:03 #4 von BudeII
Das hat :cat: in diesem Post klar beschrieben, wichtig ist da insbesondere die Aussage im dritten Beitrag der sich ja direkt auf die Alps mit Euro3 bezieht

"... wenn sie sich bereits beim Endkunden befinden."

Wenn es noch eine neue geben sollte kannst du als Bedingung die Zulassungsfähigleit in den Kaufvertrag mit aufnehmen.

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Letzte Änderung: 11 März 2018 10:03 von BudeII.
Folgende Benutzer bedankten sich: Thomash

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11 März 2018 11:31 #5 von Thomash
Danke schonmal für eure Antworten.
@ Werner ,genau um die Urban geht es.
Ich werd da morgen mal Anrufen,vielleicht hat die ja sogar eine Tageszulassung gehabt.
Gruß Thomas

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13 März 2018 18:41 #6 von LaLoo
Schlewge hat eine, die er verkaufen will ...

LG Lars
Lieber BETA-Fahrer als Beta-Tester ...

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13 März 2018 19:21 - 13 März 2018 19:22 #7 von Thomash
Hi,
Danke ,wird wohl auf eine Gebrauchte rauslaufen,zugelassen war sie nicht ,hätte aber eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung,allerdings denke ich das diese nur für das KJ 2017 gilt. Wurde zumindest von :cat: so geschrieben.
Gruß Thomas
Letzte Änderung: 13 März 2018 19:22 von Thomash.

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13 März 2018 21:30 #8 von BudeII

Thomash schrieb: ... hätte aber eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung,allerdings denke ich das diese nur für das KJ 2017 gilt. Wurde zumindest von :cat: so geschrieben.


Die Ausnahmegenehmigungen konnten nur in 2017 ausgestellt werden, warum sollte so eine Genehmigung plötzlich auslaufen? Lass sie doch einfach von Händler zulassen, dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß
Werner

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