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Fahren ohne Zulassung
- Mikka
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des is´jetzad aber ned Dei Ernst oda?????
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- engl
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priorphilip schrieb: Wo muss denn eigentlich das StVO Gelump montiert sein? Nur auf der Strasse oder gilt abseits der Strassen auch die Pflicht eines zugelassenen Fahrzeugs?
Hintergrund meiner Frage: Ich erwäge derzeit den Erwerb eines nicht zulassungsfähigen Sporttrialers (keine Papiere / kein StVO)
Meine These Nr 1: Wenn ich auf Waldwegen erwischt würde, träfe mich nur der Zorn des Försters und die heroische Hinnahme seines Bussgeldes. Mit Versicherungsbetrug und dem ganzen Zeugs hätte es nix zu tun.
//EDIT: These Nr 2 hat sich erledigt
Da täuscht du dich mit deiner These:
Geltungsbereich der StVZO, StVO usw. ist die BRD! Da gehört auch der Waldweg, die Kiesgrube, der Wald usw. dazu, solange kein Zaun rundrum ist!
z.B.:
Bay. VollzBek-StVO:
AllMBl 1991, 650 Forststraßen, auch wenn sie Privatstraßen sind, unterliegen in aller Regel dem Straßenverkehrsrecht, weil sie tatsächlich einem unbegrenzbaren Personenkreis (wenn auch zum Teil nur in beschränkter Weise) zur Benutzung offen stehen.
oder
OLG Braunschweig v. 21.06.1963 - VRS 26, 220 Der Verkehr auf einer 1 km langen privaten Zufahrtstraße zu einem Steinbruch muss als öffentlicher Verkehr angesehen werden, weil die Fahrer der abholenden Lkw weder durch ein besonderes persönliches Verhältnis untereinander noch mit dem Steinbruchbesitzer verbunden sind und dieser auch wegen der Länge und des Kurvenreichtums der Straße zur Überwachung und Ausschließung Unbefugter nicht in der Lage ist.
(Quelle Verkehrslexikon.de)
Einzig: wo kein Kläger, da kein Richter!
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- priorphilip
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@Mikka
Doch. Warum fragst du?
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- Mikka
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tu was Du nicht lassen kannst...............aber was bezweckst Du mit dieser Frage in einem Forum?
Auf die Aussagen, die in einem solchen gemacht werden, kannste dich im Falle des Falles wohl schlecht berufen.
Das ist ein riesen


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- G-String-Jones
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Gruß
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- Glubberer
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Was!?!??! Da muss ich ja Angst haben, eingesperrt zu werden...G-String-Jones schrieb: und im Wald darf man nicht fahren...
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- DanyMC
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Glubberer schrieb:
Was!?!??! Da muss ich ja Angst haben, eingesperrt zu werden...G-String-Jones schrieb: und im Wald darf man nicht fahren...
Dann muss ich auch hinter Gitter...

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- priorphilip
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Was ich erwarte? Genau solche Antworten wie sie "engl" gegeben hat - offensichtlich fundierte.
Ich hol mir hier keine Erlaubnis ab sondern frage nach der Rechtslage. Illegal ist es, schon klar. Aber mit der Info das ich im Wald ggfs auch gegen die StVO verstoße, was Auswirkungen auf meinen Führerschein haben kann, ist mir geholfen.
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- halpgas
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G-String-Jones schrieb: Also eig ist es bzgl StVO geraffel recht simpel. Das Zeug muss überall im öffentlichen Verkehrsaum dran sein. Öffentlicher Verkehrsraum ist alles was man an Wegen!!! Oder Straßen problemlos also ohne Schranken oder Zäune befahren kann. Dazu zählt aber ein Wald in keinem Fall, denn öffentlicher Verkehrsraum darf von jeden befahren werden und im Wald darf man nicht fahren...
Gruß
Das klingt im Beitrag von engl aber ganz anders.
Was ist schon ein Tag ohne BetaBikes?
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- Mikka
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Du hast in Deiner Frage folgende Kleinigkeit mit drin:
Ich erwäge derzeit den Erwerb eines nicht zulassungsfähigen Sporttrialers (keine Papiere / kein StVO)
Und genau darauf zielten meine beiden Post´s.
Wenn Du eh schon vor hast mit einem Fahrzeug ohne Zulassung in der freien Wildbahn unterwegs zu sein, dann spielt das ganze Tüv-Geraffel doch eh keine Rolle mehr???? Wenns dich so erwischen dann brauchst Du dir über den Führerschein für die nächste Zeit keine Gedanken mehr machen.
Ich fahre, vom technischen Zustand meiner REV her gesehen, zwar auch in dem Zustand rum wie ihn Du beschreibst................aber meine Kiste ist Angemeldet und ich bezahle Steuern und Versicherung dafür. Und für die auf den ersten Blick der Polizei / Förster ersichtlichen Mängel (fehlende Blinker und ein abgerissenes Nummernschild.......das ich wie schon mehrmals geschrieben aber aus dem Rucksack holen kann) werde ich nicht ans Kreuz geschlagen.
Viel Spaß mit dem Trialer
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