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Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote

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27 Okt. 2013 09:08 #11 von Ramses

Redcat schrieb:
Im Suedwesten gibt es das Waldgesetz als gedrucktes Heftchen auf Anfrage. Ich habe mir das als Reiter nach ...........

Frank



Wie kommt man denn da ran, bzw wo gibt's das Heftchen? Also nur mal so, falls mal ein Bekannter von mir mit seinem Pferd durch den Wald reiten will, oder sowas in der Art.

Das Leben ist zu kurz um nur ein Motorrad zu fahren.

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27 Okt. 2013 11:41 #12 von G-String-Jones
G-String-Jones antwortete auf Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote
Also in NRW kann man das Gesetz welches das Verhalten im Wald regelt im Netz einsehen. Dieses besagt das es im Wald eine Ordnungswidrigkeit gibt, welche eine Menge von Vergehen umfasst. Diese beinhalten das Verlassen der Wege egal ob zu Fuß oder mit dem Rad, das befahren der Waldwege oder des Waldes mit anderen Fahrzeugen als Krankenfahrstühle und Fahrrädern. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit bis zu 10.000€ bestraft. Das ist dann davon abhängig was man gemacht bzw. beschädigt hat. Und wird von Fall zu Fall entschieden. Da gibt es keine Pauschalen. Generell ist es jedoch ratsam geringe Strafen direkt zu bezahlen. Sollten mehrere Hundert oder gar Tausend € auf einen zukommen würde ich persönlich es auf ein Gerichtsverfahren mit Gutachtern ankommen lassen, da es sehr unwahrscheinlich ist, das die u. U. entstandenen Schäden nach so länger Zeit noch zu erkennen sind. Jeder weiß das ein starker Regen die meisten Spuren wegwischt.
Auf Grund dessen, dass es sich hierbei um ne Ordnungswidrigkeit handelt, sind ausschließlich Förster und die Polizei dazu berechtigt jmd anzuhalten und zu bestrafen. Alle anderen Personen sind dazu nicht befugt. Die sog. Jedermannfestnahme darf nur bei Straftaten und zur Abwendung von akuten Gefahren angewendet werden. Sollte also jmd auf die Idee kommen iwen vom Mopped zu zerren oder ihn festzuhalten macht dieser sich wegen Freiheitsbrwuabung und tätlichen Angriff schuldig. Darüber hinaus ist der Motorradfahrer in einer Notwehrsituation und darf sich verteidigen.
Das nur mal der rechtliche Rahmen in NRW. Wobei die Sache mit der Festnahme in ganz D gilt. Grundsätzlich sollte es aber nie soweit kommen.

Wenn man sich mal Gedanken über die Personen macht, welche einem im Wald begegnen gibt es nur drei Kategorien 1. Leute die einen billigen und sich nicht dran stören.
2. Leute die es stört.
Und 3. Leute die einem an die Karre fahren wollen.
Daraus ergibt sich das man jeden Menschen dem man begegnet weitläufig umfährt da eine Diskussion nicht zu einem positiven Ergebnis führen wird.

Gruß

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27 Okt. 2013 13:47 #13 von Alpoholic
OK soweit, meine eigentliche Frage ist im Post Nr. 8 beantwortet worden.

Dennoch interessante Beiträge. War ja auch zu erwarten, daß bei einem Markenforum mit klarer Offroadausrichtung hier profunde Kenntnisse herrschen :cool:

Ich würde die Kategorien der Leute zu Punkt 3 noch unterteilen: Bewaffnet und unbewaffnet (} Das könnte man dann noch weiter in Reichweite unterkategorisieren :up|:

Ich käme ohnehin nicht auf die Idee, an einem sonnigen Sonntagnachmittag in einem der Naherholungsforste hier mit der Mopete rumzugurken, das wäre ja schon reichlich bescheuert :sir:

Gibt´s denn eigentlich kreative und vielleicht wirksame, weil "erprobte" Ausreden?
- z. B. ne Warnweste mit dem Rückendruck "Forsthelfer"?
- Oder ne alte Hundeleine umhängen und die Suche nach dem entlaufenen Wuffi vortäuschen (Gute Story bereithalten: "Ich hasse den Flohträger ja, aber meine Frau liebt den Kerl abgöttisch...) :pirat:

...??

lg
andi

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27 Okt. 2013 14:06 - 27 Okt. 2013 14:09 #14 von G-String-Jones
G-String-Jones antwortete auf Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote
Also ich persönlich würde es in einer Situation in der ich einem Vollzusgbeamten und nur einem Vollzusgbeamten gegenüberstehe bevorzugen die Aussage zu verweigern. Ganz einfach da es sehr gut möglich ist sich tiefer in die Scheisse zu reiten. Wenn man sich nämlich was so zusammen stammelt das daraus ein Vorsatz ersichtlich wird wird es nur schlimmer. Ich würde da auf den Anhorungsbogen warten und mit meinem Anwalt ein weiteres Vorgehen besprechen.
Bei Personen die keine Vollzugsbeamten sind verwende ich generell die Methode rechts kräftig drehen. :-)
Bzw wenn jmd körperliche Gewalt gegen mich einsetzt würde ich entsprechend reagieren aber soweit sollte es nicht kommen schließlich kann man ja seinen Verstand einsetzen und mit seinem Gegenüber reden.
Gruß
Letzte Änderung: 27 Okt. 2013 14:09 von G-String-Jones.

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27 Okt. 2013 14:17 #15 von G-String-Jones
G-String-Jones antwortete auf Bußgelder für Nichtbeachtung Verkehrsverbote
Mir fällt noch eine wichtige Ergänzung ein. Wenn ihr auf einem Privatgrundstück fahren solltet, welches auch als solches zu erkennen ist, durch Schilder oder Zäune und ihr diese ignoriert bzw. umgeht macht ihr euch des Hausfriedensbruches bzw. Landfriedensbruches schuldig. Das wiederrum ist ne Straftat. Und somit sind Privatpersonen egal wer dazu berechtigt euch festzuhalten um eure Personalien festzustellen oder bis die Polizei eintrifft. Dies auch mit Gewalt.
Also nicht auf Privatgrundstücken erwischen lassen bzw darauf fahren.

Gruß

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29 Jan. 2014 16:50 #16 von ALPenglühen
Heute habe ich ein massives Verbotsschild gesehen (siehe unten).
Es ist kein offizielles Schild, sondern scheint von einem Verein angebracht worden zu sein. Welcher Verein das ist konnte ich nicht herausfinden. Das war im Landkreis Rosenheim, ich war mit dem Auto unterwegs.


ALP 200 2012

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03 Feb. 2014 08:16 #17 von Malze13
seit dem wir im Wald mit den orangenen Waldarbeiter-Jacken fahren (überm Panzer etc ) gibts null Probleme, wirst von allen eig gegrüßt... wir wollen ja nur nach unserem Riesschlag schauen :)

vorausgesetzt das die Fahrweise und Lautstärke sozial bleibt ;-)

wenn man dann keine Äcker fräst oder junge Bäume verletzt ärgert sich die Gesellschaft auch nur halb so stark...

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03 Feb. 2014 11:13 #18 von halpgas

ALPenglühen schrieb: Heute habe ich ein massives Verbotsschild gesehen (siehe unten).
Es ist kein offizielles Schild, sondern scheint von einem Verein angebracht worden zu sein. Welcher Verein das ist konnte ich nicht herausfinden. Das war im Landkreis Rosenheim, ich war mit dem Auto unterwegs.


Na, wenn du kein Mitglied des Wasauchimmer-Vereins bist,
trifft dich der Ausschluß daraus auch nicht besonders hart.. (((

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03 Feb. 2014 13:26 - 03 Feb. 2014 14:24 #19 von admin

ALPenglühen schrieb: Heute habe ich ein massives Verbotsschild gesehen ...Es ist kein offizielles Schild, sondern scheint von einem Verein angebracht worden zu sein...



:polizist: Auf privatem Gelände kann ja jeder fast alles machen, was er will, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf öffentlichem Gelände ein offiziell aussehendes Schild aufstellen darf. Das wäre bestimmt ein Fall für die :tesse:

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Letzte Änderung: 03 Feb. 2014 14:24 von admin.

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03 Feb. 2014 14:22 #20 von Malze13

halpgas schrieb: Na, wenn du kein Mitglied des Wasauchimmer-Vereins bist,
trifft dich der Ausschluß daraus auch nicht besonders hart.. (((


aaaaber der arme verein...

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