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EURO4 FAHRZEUGE BIS JAHRESENDE ZULASSEN !

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29 Nov. 2020 16:36 #11 von Redcat
Alles was jetzt noch kommt hat EURO 5, auuser 50ccm und 125 4T LC.
Frank

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04 Dez. 2020 13:31 - 04 Dez. 2020 13:52 #12 von admin
:sir: Aufatmen!

EURO4 Fahrzeuge - Zulassung bis Ende 2024 möglich!


:lup: Sherlock hat für euch im Kleingedruckten gesucht und ist fündig geworden. Wenn ich das richtig verstehe..., aber der Reihe nach:



:guck: Wenn ihr eine (neue) Beta kauft, gehört zum Papierkram bei der Übergabe:
  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kraftfahrzeubrief genannt)
  2. EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
  3. Datenbestätigung für das Fahrzeug (vom Hersteller)


:guck: Wenn in eurer Datenbestätigung auf der zweiten Seite in der Zeile (14) Euro4 L3e;<130 km/h; PI und in der Zeile (14.1) 1431 eingetragen ist, wird die Zulassung auch in Zukunft zeitlich deutlich entspannt (aber nicht zeitlich unbegrenzt) möglich sein. Das sollte bei allen Sportenduros und allen Trialern (und auch den neueren Alps) der Fall sein (Ausnahme sind die 125er 4-Takter).





:guck: Wieso "zeitlich entspannt"?
Dazu schauen wir mal in die Unterlagen vom Kraftfahrzeug-Bundesamt, genauer, in sein Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen..., Stand: März 2020.




:book: Dort ist auf Seite 75 im Kapitel "Teil A 2 - Emissionsklassen" für Fahrzeuge mit der ld 1431 und Euro4 L3e;<130 km/h; PI die Erstzulassungsfähigkeit bis
31.12.2020 (31.12.2024)
festgeschrieben.


:birne: Was bedeutet denn nun das Datum in der Klammer?
Die Klammer, darauf wird in der nächsten Spalte verwiesen, gilt nur für Euro4 L3e-Fz, also eure Betas s.o., wobei die Anmerkung auf Seite 76 dieses schwer lesbaren Werkes zu beachten ist.




:guck: In der Anmerkung im Fuß auf Seite 76 ist erläutert, dass Fahrzeuge der Klassen L3e-A1E bis L3e-A3E, L3e-A1T bis L3e-A3T, also eure Enduros (E) und eure Trialer (T), sofern sie der Emissionsklasse 1431 (siehe Datenbestätigung) zugeteilt wurden, ohne Ausnahme bis zu dem in Klammern angegebenen Termin, also dem 31.12.2024, erstzulassungsfähig sind.





))) Zusammenfassung:

Wenn in eurer Datenbestätigung des Herstelllers auf der zweiten Seite in der Zeile (14) Euro4 L3e;<130 km/h; PI und in der Zeile (14.1) 1431 eingetragen ist, könnt ihr eure EURO4 Beta noch bis Ende 2024 zulassen. Anders kann ich das nicht verstehen.

:biz: Solltet ihr nach 2020 Probleme mit der Zulassung eurer Beta trotz enstprechender Einträge in der Datenbestätigung haben, verweist einfach auf BetaBikes.de oder, vielleicht doch besser, auf das hier zitierte Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes. Hier könnt ihr euch das selber antun .



:bett: So, ich brauche jetzt erst einmal eine längere Pause... :knips:


--) PS: Kommt jetzt bloß nicht in 2025 und fragt, wie das mit der Zulassung eurer EURO4 Beta läuft...

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Letzte Änderung: 04 Dez. 2020 13:52 von admin.
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04 Dez. 2020 14:26 #13 von BudeII
Hey, toll das du das herausgefunden und die Argumentkette hier auch klar und übersichtlich dokumentiert hast :dau: :dau: :dau:


Bin deinen Ausführungen mal gefolgt und die sind auch für mich stimmig. Einzig die kleine Information das man auf Seite 11 deines aufgeführten Dokumentes der KBA festgelegt ist welche Fahrzeuge sich denn genau hinter den in der Ausnahmeregel aufgeführten Kürzeln wie z.B. L3e-A2E (z.B. Alp 200) verbergen. Diese Info sieht man sonst erst auf der Zulassungsbescheinigung im Feld J.

Gruß
Werner

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05 Dez. 2020 18:13 #14 von cruzcampo
danke für die mühe !!!!

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06 Dez. 2020 09:33 #15 von Redcat
Nichts von dem was hier gesagt wurde, erachte ich als falsch. Trotzdem ist meine Erfahrung der letzten Wochen, dass die Kommunikation der EG und in der Konsequenz auch des KBA, vorsichtig ausgedrückt, sehr sprunghaft und oft mehrdeutig ist. Mann sieht das zum Beispiel daran, das das "Merkblatt für auslaufende Serien" (online beim KBA) noch Stand 09/2020 ist und die im November gefassten Beschlüsse immer noch nicht verbalisiert wurden. Selbst grosse Hersteller wie zum Beispiel Honda lassen sich zum Thema immer noch nicht ein.Vermutlich weil sie nicht klar sehen.

Späterer Ärger könnte zum Beispiel auch darin bestehen, dass man einer Zulassungsstelle am :po: der Welt das oben dargestellte nachweisen muss. Und das wird nicht im Handumdrehen geschehen, sondern vermutlich in mehreren Terminen, am Ende gar mit dem Dienststellenleiter.

Auch mein Kontakt in Brüssel, der allerdings nicht im deutschen Zulassungsraum agiert, hat leichte Zweifel an der deutschen Regelung, da EURO 4 auf 5 für Trial und Enduro nach dem Veröffentlichungsdatum oben nochmal nachgeschärft wurde.Zum Beispiel durch eine strengere Ausdünstungsprüfung beim Tank.

Darum ist mein Rat nach wie vor: Wer 100% sicher sein und Ärger vermeiden will, sollte für sein Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung haben oder noch in 2020 zulassen.

Frank

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06 Dez. 2020 12:18 #16 von BudeII
Ich kann :cat: nur 100% zustimmen!

Aktuell ist eine (Tages-)Zulassung noch problemlos möglich, ob das alles demnächst in der Zulassungs-IT korrekt eingepflegt wird bzw. ob und wie man einen Sachbearbeiter dazu bringt das Moped zuzulassen weiß man heute noch nicht. Mehr Aufwand wird es in jedem Fall sein.

Bin mir andersherum aber sicher das wir in 1 oder 2 Jahren hier lesen werden das die Zulassung aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist.

Gruß
Werner

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06 Dez. 2020 16:59 #17 von admin
:tesse: Off topic, ein bisschen...


Redcat schrieb: ... ist meine Erfahrung der letzten Wochen, dass die Kommunikation der EG und in der Konsequenz auch des KBA, vorsichtig ausgedrückt, sehr sprunghaft und oft mehrdeutig ist...



(} Das sehe ich auch so...




:book: Ich habe das ganze Verzeichnis noch einmal von vorne nach hinten und wieder zurück durchgelesen, aber ich habe nirgends eine Systematisierung dazu getroffen:

Bekanntermaßen bin ich ein Anhänger der Alps, einige von euch fahren lieber Sportenduros und wiederum andere gehören zur Anhängerschaft der Trialer. Wie die Ordnung der BetaFans nun vorschriftsmäßig zu erfolgen hat, verschweigt dieses hoch offizielle Verzeichnis, oder hab´ ich es doch übersehen... --)



))) Habt Spaß und weiterhin einen schönen zweiten Advent...

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13 Dez. 2020 06:27 #18 von cruzcampo
www.motorradonline.de/ratgeber/euro-4-pr...-noch-2020-zulassen/


ich zitiere mal diesen artikel.
er steht im widerspruch zu dem , was admin aus dem regelwerk herausgelesen hat.

der teil mit "in privatbesitz" --> also bereits verkaufte moppeds dürfte hier das
zünglein an der waage sein.

wie auch immer, die nummer ist ja nicht neu und das hatten wir neulich erst, als euro 3
ausgelaufen war..
spannend dürfte das werden, wenn ab montag lockdown ist.

:kacke:

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13 Dez. 2020 08:47 #19 von BudeII
In dem Artikel geht es aber um was ganz anderes. Als Fahrzeughersteller kann man sich eine Ausnahmegenehmigung für die am 31.12.2020 schon produzierten aber da noch nicht zugelassenen Euro4-Fahrzeugefür geben lassen damit diese dann in 2021 zugelassen werden können. Ansonsten wäre die ganzen beim Händler herumstehen Fahrzeuge ja unverkäuflich. Hat :cat: am Anfang seines Postings ja auch genau so beschrieben.

Unser Admin hat aber was anderes herausgefunden das aber nur für Enduros und Trailer gilt.

Spannend wird dies sicher falls bei einem Lockdown auch die Zulassungsstellen dicht machen sollten. Würde mich in einem solchen Fall darum bemühen irgendwas schriftliches in die Hand zu bekommen das eine Zulassung in 2020 nicht möglich war. Dann hat man hoffentlich bessere Chancen sich später auf "höhere Gewalt" zu berufen.

Nebenbei, verstehe absolut nicht das man sich für viel Geld ein Moped kauft und dann eine Tageszulassung für ein paar Euro nicht macht.

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13 Dez. 2020 11:40 #20 von Lümmel
Ich lese diesen Artikel genau wie Cruzcampo:
Habe ich ein Moped mit Euro 4 die letzten Tage/Wochen/Monate GEKAUFT (ist dann also in meinem Privatbesitz)
und noch nie zugelassen, habe ich in 2021 die :po: Karte (als Privatmann/frau).

Die Problematik ist m.E. aber nichts Neues. Warum deshalb ein Risiko eingehen. Tageszulassung ist doch nichts schlimmes.

Schönen 3. Advent an ALLE !!!!! :dau:

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