Hallo Alle,
ich wollte nochmals darauf hinweisen, dass die bisher vom KBA erteilten Ausnahmegenehmigungen für unsere 125 4T mit der EG-Typgenehmigungsnummer
e8*168/2013*00025*00 und 01
nur bis 31.12.2021
gelten, da wegen der (zu) hohen Stückzahl der "Corona-Paragraph" 44a für die Beantragung herangezogen wurde. Und dieser schreibt eine Zulassung bis Jahresende vor.
Sinngemäss können Ausnahmegenehmigungen für diese Modelle und diese Typisierungsnummer für noch nicht erfasste Fahrzeuge auch nur noch bis Anfang Dezember beantragt werden.
Alle anderen (genehmigten) Modelle mit anderen Typgenehmigungsnummern können bis 31.12.2022 zugelassen oder auch neu beantragt werden. Das gilt witzigerweise auch für die älteren 125 4T mit der Genehmigungsnummer
e11*168/2013*00263*00
Derzeit sind noch ausreichende Kontingente vorhanden.
Gruß
Frank
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