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StVZo Expertenrat zu Rückspiegel - Selbstlaborat

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03 Feb. 2023 13:45 #1 von Dani
Hallo liebe Leute,

Hab völlig ohne Not einen Spiegel zusammengebastelt:
Ich fand irgendwie die Idee dieser Spiegel von der Fa RAM Mounts ganz dolle, die Produktlinie heißt bei denen Doubletake.

Leider fand ich die im Detail aber nie so richtig gut und zwar hauptsächlich den Preis ehrlich gesagt, und am Ende haben sie nicht mal eine Prüfnummer.

Also habe ich so einen Alibi - Endurospiegel von Vicma / Madhead besorgt, der so erstmal für nix gut ist, ausser eine E Nummer zu tragen und habe kurzerhand den Stiel abgeschnitten, eine Kugel drangemacht und das ganze RAM inspiriert mit günstigen Befestigungsteilen an den Lenker gemacht.
Die Prüfnummer des Spiegels ist deutlich am Gehäuse zu sehen; ist das dann legal im Strassenverkehr?

Vielleicht weiß einer was wiso etc.

Beste Grüße
Dani

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03 Feb. 2023 14:13 #2 von Dani
Hier mal ein Photo davon:


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03 Feb. 2023 19:42 - 03 Feb. 2023 19:43 #3 von Lümmel

Dani schrieb: Hallo liebe Leute,

Hab völlig ohne Not einen Spiegel zusammengebastelt:
Ich fand irgendwie die Idee dieser Spiegel von der Fa RAM Mounts ganz dolle, die Produktlinie heißt bei denen Doubletake.

Leider fand ich die im Detail aber nie so richtig gut und zwar hauptsächlich den Preis ehrlich gesagt, und am Ende haben sie nicht mal eine Prüfnummer.

Also habe ich so einen Alibi - Endurospiegel von Vicma / Madhead besorgt, der so erstmal für nix gut ist, ausser eine E Nummer zu tragen und habe kurzerhand den Stiel abgeschnitten, eine Kugel drangemacht und das ganze RAM inspiriert mit günstigen Befestigungsteilen an den Lenker gemacht.
Die Prüfnummer des Spiegels ist deutlich am Gehäuse zu sehen; ist das dann legal im Strassenverkehr?

Vielleicht weiß einer was wiso etc.

Beste Grüße
Dani


Hallo Dani,
schön wärs ja, wenn man Moped Teile mit E-Nr. nach Belieben "bearbeiten" könnte, ohne das dadurch die jeweilige ABE ihre Gültigkeit verliert.
Schau dir mal die ABE deines Spiegels an, z.B. Länge, Breite Höhe in mm usw.
Letzte Änderung: 03 Feb. 2023 19:43 von Lümmel.

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03 Feb. 2023 20:04 #4 von ulfl
Mit dem E-Zeichen hat das Teil schonmal die passende Mindestgröße, Krümmung usw. Ich habe noch nirgendwo gelesen, das eine spezielle Halterung notwendig ist - jetzt mal von "darf keine scharfen Kanten haben" abgesehen. Bei der Position gibt es zwar Regelungen (nicht zu tief, Mindestabstand von der Mitte), aber wie du das gebaut hast sehe ich keine Problem.

Würde ich so lassen.

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03 Feb. 2023 20:57 #5 von Lümmel
Alles richtig. :dau:

Wenns denn gefällt würde ich es auch so lassen.

Die Frage war aber ob es legal ist.

Und das mit Sicherheit nicht.

(kurzerhand den Stiel abgeschnitten, eine Kugel drangebaut usw.)

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03 Feb. 2023 20:58 - 03 Feb. 2023 20:59 #6 von Uli8
Schaut doch gut aus!
Und wenn das das einzige ist, was an dem Bike nicht so 100% regelkonform ist.... Also ICH sehe hier niemanden Steine werfen ;)
PS: Klar, LEGALER wird es dadurch auch nicht, ich hoffe immer auf vernünftige Kontrolleure. Wenn Brösel den gebaut hätte, dann gäbe es sicher mehr zu beanstanden ;)

Immer die gummierte Seite unten lassen!
Uli
Letzte Änderung: 03 Feb. 2023 20:59 von Uli8.

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03 Feb. 2023 22:13 #7 von ulfl
In der ECE R81 findet man viel zum eigentlichen Spiegel und dessen Gehäuse (Größe, Sicherheitsglas, Reflexion, Bruchfestigkeit etc.). Zur Halterung steht nur recht lapidar sowas wie: Muss einstellbar sein und Mitte der Spiegelfläche muss min. 280 mm von der Mittelachse des Fahrzeugs entfernt sein.

Ob jegliche Anpassung der Halterung an das Fahrzeug damit automatisch zum erlöschen der Genehmigung führt ist aus meiner Sicht durchaus fraglich. Das würde weiter gedacht bedeuten, sobald ich z.B. eine andere Lenkerschelle einsetze als die mitgelieferte oder bei Lackierung der Halterung in einer anderen Farbe ist die Genehmigung weg. Wo da genau die Grenze ist kann ich als juristischer Laie nicht wirklich beurteilen.

Sehe ich als Graubereich, "mit Sicherheit illegal" sieht für mich anders aus. Ob das dann tatsächlich "illegal" ist kann im Zweifel eh nur ein Gericht entscheiden :knips:

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04 Feb. 2023 08:53 - 04 Feb. 2023 08:53 #8 von Lümmel

ulfl schrieb: In der ECE R81 findet man viel zum eigentlichen Spiegel und dessen Gehäuse (Größe, Sicherheitsglas, Reflexion, Bruchfestigkeit etc.). Zur Halterung steht nur recht lapidar sowas wie: Muss einstellbar sein und Mitte der Spiegelfläche muss min. 280 mm von der Mittelachse des Fahrzeugs entfernt sein.

Ob jegliche Anpassung der Halterung an das Fahrzeug damit automatisch zum erlöschen der Genehmigung führt ist aus meiner Sicht durchaus fraglich. Das würde weiter gedacht bedeuten, sobald ich z.B. eine andere Lenkerschelle einsetze als die mitgelieferte oder bei Lackierung der Halterung in einer anderen Farbe ist die Genehmigung weg. Wo da genau die Grenze ist kann ich als juristischer Laie nicht wirklich beurteilen.

Sehe ich als Graubereich, "mit Sicherheit illegal" sieht für mich anders aus. Ob das dann tatsächlich "illegal" ist kann im Zweifel eh nur ein Gericht entscheiden :knips:


Durch z.B. Verlängerungsadapter, andere Lenkerschelle oder andere Lackierung ändert man ja nichts an dem mit E-Nr. zugelassenen Teil.

Durch ab :saw: , anschweißen oder dergleichen schon.
Letzte Änderung: 04 Feb. 2023 08:53 von Lümmel.

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04 Feb. 2023 11:02 #9 von Luse
Der Spiegel ist vermutlich inklusive dem Stiel geprüft.
Wenn du an dem Bauteil was änderst, ist das e-Zeichen nicht mehr gültig.

So ein e-zeichen bedeutet ja auch erstmal nur, dass das Bauteil an ein Fahrzeug angebaut werden darf.
An welches steht in den Papieren zu dem Bauteil. (Nebenbestimmungen)
Da steht auch drin, ob du trotz e-Zeichen das Bauteil zur Verwendung an deinem Fahrzeug noch eintragen lassen musst.

Z.b. hat ein Spiegel eines Scania V8 auch ein e-Zeichen, den darfst du vermutlich aber nicht an deine Beta schrauben. :smic:
Oder höchstens symmetrisch, damit du nicht umfällst.
Folgende Benutzer bedankten sich: Lümmel

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05 Feb. 2023 17:02 #10 von cruzcampo
boah, ihr habt echt sorgen...

My bike is BETA than yours!

Gruss Cruz

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