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zulassungsfrage
- hinterrad
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17 Feb. 2015 22:56 #1
von hinterrad
zulassungsfrage wurde erstellt von hinterrad
ich hatte heute eine nette begegnung mit einem 17 jährigen der eine 125er kreidler fährt und dessen vater der einen 125er aprilia roller sein eigen nennt.
bei einer kippenpause haben wir uns dan über die mopeds unterhalten und darüber das die kreidler zwar mittlerweile ungedrosselt ist , aber diese praktisch nichtmehr benötigte drossel immer noch eingetragen ist , also in den papieren immer noch 80 kmh steht .
der vater meinte das es reine geldverschwendung sei , zuerst tüv-gebühren und dan auchnoch die papiere bei der zulassungstelle ändern ! seiner meinung nach könne er auch ohne abänderung der papiere über 80 fahren da ja diese 80 kmh regelung aufgehoben ist !
ich bin der überzeugung das man das entfernen der drossel nach wie vor vom tüv abnehmen lassen muß und das die papiere geändert werden müßen da sonst die betriebserlaubniss erlischt und er genau so strafe zahlt als hätte er das moped frisiert ! einziger unterschied ist meiner meining nach das der junge nicht wegen fahren ohne führerschein belangt werden kann
bei einer kippenpause haben wir uns dan über die mopeds unterhalten und darüber das die kreidler zwar mittlerweile ungedrosselt ist , aber diese praktisch nichtmehr benötigte drossel immer noch eingetragen ist , also in den papieren immer noch 80 kmh steht .
der vater meinte das es reine geldverschwendung sei , zuerst tüv-gebühren und dan auchnoch die papiere bei der zulassungstelle ändern ! seiner meinung nach könne er auch ohne abänderung der papiere über 80 fahren da ja diese 80 kmh regelung aufgehoben ist !
ich bin der überzeugung das man das entfernen der drossel nach wie vor vom tüv abnehmen lassen muß und das die papiere geändert werden müßen da sonst die betriebserlaubniss erlischt und er genau so strafe zahlt als hätte er das moped frisiert ! einziger unterschied ist meiner meining nach das der junge nicht wegen fahren ohne führerschein belangt werden kann
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- halpgas
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17 Feb. 2015 23:38 #3
von Bastlwastl
Bastlwastl antwortete auf zulassungsfrage
hallo
nicht im detail ,aber so ist es !
eingetragen ist eingetragen und drossel ist drossel
die kiste darf nicht schneller fahren .
nicht im detail ,aber so ist es !
eingetragen ist eingetragen und drossel ist drossel
die kiste darf nicht schneller fahren .
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- hinterrad
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18 Feb. 2015 09:50 #4
von hinterrad
hinterrad antwortete auf zulassungsfrage
ja ich hoffe nur das der vater das auch noch einsieht bzw eventuell der sohn selbst mal nachfragt !
andererseits wundert mich das ganze nicht sonderlich , im netz gibts scheinbar viele falsche infos
wechsel kennzeichen usw
andererseits wundert mich das ganze nicht sonderlich , im netz gibts scheinbar viele falsche infos
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- engl
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18 Feb. 2015 10:50 - 18 Feb. 2015 10:51 #5
von engl
engl antwortete auf zulassungsfrage
bzgl. d. Erlöschens d BE guckstu in die StVZO, § 19 (2):
.....Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
zu erstem Satz: Es liegt eine Änderung vor, da die Drossel ausgebaut wurde.
zu 1. bleibt Leichtkraftrad! -> kein Erlöschen der BE
zu 2. eine Gefährdung ist nicht zu erwarten, sonst hätte der Gesetzgeber die höhere Geschwindigkeit nicht zugelassn.
zu 3. o b durch die Entdrosselung das Abgasverhalten verschlechtert wird, kann man so nicht sagen. Wohl könnte man das Mopped evtl. nicht entdrosselt zulassen, wenn es sich verschlechtern würde. Hier könnte man ansetzen; aber eigentlich glaub ich nicht an eine Verschlechterung. Das Geräuschverhalten müsste man im Gutachten nachgucken; wenn sich die Geräuschwerte erhöhen, erlischt hier die BE!
Ergo: BE kann erlöschen, muß aber nicht. Das zu überprüfen obliegt halt einem Sachverständigen!
Also: ab zur DEKRA und eintragen!
.....Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
zu erstem Satz: Es liegt eine Änderung vor, da die Drossel ausgebaut wurde.
zu 1. bleibt Leichtkraftrad! -> kein Erlöschen der BE
zu 2. eine Gefährdung ist nicht zu erwarten, sonst hätte der Gesetzgeber die höhere Geschwindigkeit nicht zugelassn.
zu 3. o b durch die Entdrosselung das Abgasverhalten verschlechtert wird, kann man so nicht sagen. Wohl könnte man das Mopped evtl. nicht entdrosselt zulassen, wenn es sich verschlechtern würde. Hier könnte man ansetzen; aber eigentlich glaub ich nicht an eine Verschlechterung. Das Geräuschverhalten müsste man im Gutachten nachgucken; wenn sich die Geräuschwerte erhöhen, erlischt hier die BE!
Ergo: BE kann erlöschen, muß aber nicht. Das zu überprüfen obliegt halt einem Sachverständigen!

Also: ab zur DEKRA und eintragen!
Letzte Änderung: 18 Feb. 2015 10:51 von engl.
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- hinterrad
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18 Feb. 2015 13:56 - 18 Feb. 2015 15:41 #6
von hinterrad
hinterrad antwortete auf zulassungsfrage
naja zu 1. es gibt ein höchstgeschwindigkeit die durch das entdrsseln geändert wird ! ob der fahrer nun einem tempolimit unterliegt hat doch nix mit dem moped zu tun bzw mit der be
kurzer nachtrag ! ein polizist hat das ganze auf den punkt gebracht !
der tüv/dekra muß das sachgemäse entfernen der drosselung prüfen und es müßen neue geänderte papiere angefertigt werden ! stimmen eintragungen in den papieren nicht mit dem fahrzeug überein gilt das ganze als fahren ohne GÜLTIGE betriebserlaubniss .
laut seiner auskunft müßte theoretisch auch der einbau einer drosselung in die papiere eingetragen werden wen diese freiwillig ist . hier ist es hald so das ein polizist keine anzeige schreiben würde wen das bike statt der erlaubten 110 kmh nur 70 kmh schafft .
andersrum wird wird auf alle fälle anzeige erstattet
kurzer nachtrag ! ein polizist hat das ganze auf den punkt gebracht !
der tüv/dekra muß das sachgemäse entfernen der drosselung prüfen und es müßen neue geänderte papiere angefertigt werden ! stimmen eintragungen in den papieren nicht mit dem fahrzeug überein gilt das ganze als fahren ohne GÜLTIGE betriebserlaubniss .
laut seiner auskunft müßte theoretisch auch der einbau einer drosselung in die papiere eingetragen werden wen diese freiwillig ist . hier ist es hald so das ein polizist keine anzeige schreiben würde wen das bike statt der erlaubten 110 kmh nur 70 kmh schafft .
andersrum wird wird auf alle fälle anzeige erstattet
Letzte Änderung: 18 Feb. 2015 15:41 von hinterrad.
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