LaLoo schrieb: Nicht vergessen:
LKW Fahrverbot am WE ....
Das gilt aber nur über 7,5 to ohne Anhänger, mit Anhänger hast du recht.
Eine steuerliche Behandlung als LKW (was im Brief steht ist da egal!) ist für caprAlp aber eh' witzlos da er dann unter anderem die Gurte im hinteren Teil dauerhaft unbrauchbar machen muß (z.B. Schweißpunkt in die Befestigungsmutter), er will aber die Sitzbänke weiter nutzen. Versicherungstechnisch sind obige Einstufungen auch egal, die Versicherer richten sich nur nach dem Fahrzeugdaten und habe ihre eigenen Regeln zur Einstufung.