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ALP 4.0 MY 2024 Heckumbau
- ALP4.0-Frank
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Habe es dann provisorisch mit einer Schraube an der abgebrochenen Stelle angeschraubt...so muss dat dachte ich mir, aber die 30° hatte das Kennzeichen noch...wohl von ober gemessen

Habe jetzt das Unterteil vom Heck, innen am Rohrbügel mit einer 2,10€ Schelle aus dem Baumarkt verstärkt und jetzt wackelt da nix mehr!!

Mein neuer Halter hat jetzt nicht ganz die vorgeschriebene Gradzahl, aber damit kann ich leben!
Gruß aus der Eifel
Frank
- BudeII
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ALP4.0-Frank schrieb: Der 1. Sprung mit der Alp und der Kennzeichenhalter hat sich verabschiedet.....
Das ist nichts neues sondern eine Alp-typische Sache, abgefallene Kennzeichenhalter oder verbogene Kennzeichen gehören bei dem Möpp dazu

Kann eine Alp 200 übrigens auch:
ALP4.0-Frank schrieb: Ich hoffe das der Zubeör Kennzeichen-Halter gut durchdacht ist und so ausschaut, wie bei den Enduro Modellen...
Wenn das nicht passt wird Burkhard schon was vernünftiges hinkriegen, da bin ich mir recht sicher

Ich hab' mehr Kubik als du PS
- trebeta
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Bin zweimal bei

Lange Diskussion vor Ort.
Hatte das NS so angebracht, wie auf Bild 1 #20.
Sollte zum TÜV mit veränderten Halterung 30°.
Konnte aber noch vor Ort, mit der Zeichnung (Anlage), beweisen, dass der Winkel dann gemessen wird, wenn ein Fahrer auf dem Moped sitzt. Also so, wie während der Fahrt und nicht ausgefedert, wenn kein Fahrer drauf sitzt.
Hab die Grünen gefragt, blitzt ihr die Moped während der Fahrt oder im Stehen, ohne aufsitzendem Fahrer?
Fazit: NS-Winkel 30° messen, wenn ein Fahrer aufgesessen ist. Mit Sozius sind 15° Innengrad noch möglich, aber nur bei geradem Schwingenarm!!!!!!!
Führt die Zeichnung immer mit.
gruß trebeta
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gruß Basti
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- trebeta
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Nein, aber das Bild rechts spricht doch für sich?Bastlwastl schrieb: Hast du zu dem Bild noch einen Verweis zu nem Paragraphen oden nen Text dazu ?
gruß Basti
Stamm ja auch von der Zulassungsstelle.
gruß trebeta
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- Luse
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Ece R53Bastlwastl schrieb: Hast du zu dem Bild noch einen Verweis zu nem Paragraphen oden nen Text dazu ?
gruß Basti
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/P...CELEX:42013X0618(01)
Flyer Tüv Süd
www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/tuv-hans...uev-hanse-202021.pdf
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- Bastlwastl
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da gehts überall im leuchten .
vom kennzeichen hab ich nix gefunden
aber hier auf ca seite 4 ist es ohne interpretationsspielraum
erklärt.
also unbeladen !
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ....0094:19990526:DE:PDF
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- ALP4.0-Frank
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Bei unbeladenem Fahrzeug muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für
das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über
dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die
Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.
Als ist der org. Halter für das Kennzeichen an der Alp nicht zugelassen....hat mal jemand gemessen.....sind doch weniger als 200 mm!
Gruß aus der Eifel
Frank
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- ALP4.0-Frank
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Gruß aus der Eifel
Frank
- trebeta
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da hab ich ja Glück gehabt, mit meiner Argumentation bei den Kontrollen.
Also doch unbeladen, mit dem Winkel von 30°.
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30º gegenüber der Senkrechten
geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15º gegenüber der Senkrechten
geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeig
Bedeutung: wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben oder unten zeigt??????
gruß trebeta
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