ulfl schrieb: Hat sich da rechtlich irgendwas geändert?
ja: Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3): Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug erlaubt sein. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich. Welche weiteren Reifen zulässig sind, kann u.a. dem COC (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), entnommen werden.