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Sorry für die Verzögerung.
Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
- DanyMC
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- gerd langer
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- greenflash79
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Ein Kumpel und ich haben mit den Mopeds auch schon mal bei diesen Förster Angehalten und etwas geredet, er sagte uns nur einen Wald, wo wir gerade jetzt wegen Jagt nicht hin sollten.

Neulich hielt er uns Sauer an und fragte "ob der Suzuki Fahrer zu uns gehöre, er hat auf ihn zugehalten und beim fahren nach ihn Getreten". Der Vollidiot gehörte nicht zu uns und ist und auch nicht bekannt, aber solche Leute verderben einen das Unbeschwerte fahren.
Unser Oberförster warnte uns aber vor den "Schreibtischförstern mit Schlips", wenn die ihren Schreibtisch mal Verlassen, dann suchen sie gerne über Gesetzgebungen ihren persönlichen Streit gegen alle.
MfG
Dirk
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- Micha_D
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Gruß
Micha_D
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- Sprotte
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Ich hab aber auch sonst noch nie Ärger bekommen, fahre aber auch nie abseits von Wegen, halte an für Reiter und versuche leise zu sein...
Zu Anfang wurde nach den Tour Anbietern gefragt , im Auto hab das bisher nur so erlebt , das passende Genehmigungen vorhanden waren oder auf Privat Gelände gefahren wurde.
Bei einer Moped Tour in Mcpom wurde einfach drauf los gefahren, frei nach dem Motto, " wo kein Kläger, da kein Richter " , ich alleine wäre die meisten Strecken nie gefahren. ..
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- Jolly
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Ging mir auch so. Teils erlaubte Ordsverbindungen aberzum teil auch Militärgeläne oder Singeltrails quer durch den Wald. "Vorher Licht ausmachen damit wir nicht Kilometerweit gesehen werden". Aber der Gruppenzwang zieht einen mit.Sprotte schrieb: Bei einer Moped Tour in Mcpom wurde einfach drauf los gefahren, frei nach dem Motto, " wo kein Kläger, da kein Richter " , ich alleine wäre die meisten Strecken nie gefahren. ..
Ansonsten vorher mal in das jeweilige Waldgesetz des Landes gucken. Verbotsschilder und Schranken respektieren.
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- prophet
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gerd langer schrieb: Das ist so nicht ganz richtig. Bei einer vorliegenden Straftat darf ich bis zum eintreffen der Polizei / Behörde den Täter festhalten. Auf meinem Grundstück sowieso.
Falsch!
Bei einer vorliegenden Straftat darf der Täter nur festgehalten werden wenn Gefahr in Verzug (Fluchtgefahr und somit Verdunklungsgefahr) besteht.
Wenn er sich ausweisen kann und einen festen Wohnsitz in seinem Dokument hat, dann musst du ihn auch dann gehen lassen.
Auch auf deinem Grund...
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- gsrobert
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§ 127 Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
jeder darf jeden strauchdieb festhalten wenn dieser versucht sich zu verdrücken.

Identitätsfeststellung und Wohnsitz braucht es sicher nicht.
wenn das nicht gerade deine Frau ist wird es sicher schwierig nach dem Ausweis zu fragen und den festen Wohnsitz herauszufinden

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- prophet
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Unter anderem aus Diesem Gund hat auch jeder in Deutschland einen gültigen Lichtbildausweis mitzuführen!
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- ulfl
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Man muss in D nur im Besitz eines solchen Dokumentes sein. Das Mitführen ist hierzulande aber NICHT Pflicht.
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