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Was ist erlaubt in Flur und Wald ?

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02 Sep. 2016 19:01 #21 von prophet
prophet antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
Wie soll denn sonst die obrigkeit deinen Wohnsitz feststellen?
Auf der Karte der Krankenversicherung steht er ja nicht :smic:
Und ohne Bild ist auch kein gültiges AUSWEISdokument!

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09 Okt. 2016 13:17 #22 von greenflash79
greenflash79 antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
Mal ganz weit aus der Luft gegriffen, Wie ist es den mit Gesetze umgehen bzw Gesetzeslücken finden?
Mal angenommen es gibt dieses Gesetzt zum Schutz der Minderheiten (ja dieses gibt es) und darin steht (nur zum Beispiel) Gruppen/Religionen wie der Moslem dürfen in ihren tuhen usw nicht berührt werden???
Mal angenommen, Es wird bald eine Religion/Glaubensgemeinde der "Zurück zur Natur, aber nicht zu Fuß" geben???
Frage an euch: Es geht ja um Minderheiten die Geschützt werden sollen ;-) Nun zur Frage,,,, Was gibt es mehr, Moslems oder Endurofahrer ;-)
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09 Okt. 2016 18:29 #23 von Jolly
Jolly antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
Wie sieht es eigentlich bei ausgeschilderten Wanderwegen aus?
Mir ist aufgefallen, dass das grüne Schild die zufahrt auf vielen Waldwegen verbieten aber ausgewiesene Wanderwege nicht durch so ein Schild gesperrt sind.
Sind solche Wege also weniger kritisch zu befahren? Ich sehe ja kein Schild das den Waldweg sperrt.

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09 Okt. 2016 18:41 #24 von Sprotte
Sprotte antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
Auf einem Wanderweg darfst du nicht mal mit dem Fahrrad fahren..... :polizist:

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09 Okt. 2016 20:32 #25 von ulfl

greenflash79 schrieb: Mal angenommen, Es wird bald eine Religion/Glaubensgemeinde der "Zurück zur Natur, aber nicht zu Fuß" geben???


Ich hab auch schon einen Namen: "Church of the Flying Enduro Monster" :knips:

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19 Dez. 2016 17:27 #26 von Tracer
Tracer antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?

greenflash79 schrieb: Mal ganz weit aus der Luft gegriffen, Wie ist es den mit Gesetze umgehen bzw Gesetzeslücken finden?
Mal angenommen es gibt dieses Gesetzt zum Schutz der Minderheiten (ja dieses gibt es) und darin steht (nur zum Beispiel) Gruppen/Religionen wie der Moslem dürfen in ihren tuhen usw nicht berührt werden???
Mal angenommen, Es wird bald eine Religion/Glaubensgemeinde der "Zurück zur Natur, aber nicht zu Fuß" geben???
Frage an euch: Es geht ja um Minderheiten die Geschützt werden sollen ;-) Nun zur Frage,,,, Was gibt es mehr, Moslems oder Endurofahrer ;-)


"Zurück zur Natur, aber nicht zu Fuß" :smic: :smic: :smic:

Ich schmeiß mich weg vor Lachen!!! Habe wirklich selten sooo gelacht!
Das ist eine grandiose Idee! Wo darf ich mich anmelden? Hierfür würde ich gerne Kirchensteuer zahlen. :knips:

LG

Erst anhalten, dann absteigen ;)

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21 Dez. 2016 20:20 #27 von Carozza
Carozza antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
Hallo
Ganz eindeutig eine Minderheit, die Endurofahrer, also natürlich absolut schützenswert!!

Nimm ein Schild, am besten das mit dem besoffenen Elch,schreib HORST drauf.
Hatte ich Jahre hinter der Scheibe meines SJ 413.

Die Menschen sind so obrigkeitshörig und völlig perplex, wenn du angerollt kommst. Unwahrscheinlich, dass sie den Fehler bemerken!

Mit den roten Mopeds sollte vielleicht auch HEUERFEHR funktionieren?
Brandschutz ist wichtig auch in unseren Wäldern!
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21 Dez. 2016 21:18 #28 von BudeII
BudeII antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
Man kann da kreativ sein - oder einfach was von der Stange kaufen. Fahre seit 20 Jahren im Pick Up mit 'nem schild "Forstbetrieb" rum und hatte noch nie Probleme, ist bei mir aber auch nicht gelogen. Eine kleine Auswahl hier , wenn das nicht reicht einfach mal auf einer Forstmesse einen entsprechenden Händler aufsuchen.

Ich hab' mehr Kubik als du PS

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22 Dez. 2016 05:57 #29 von Jolly
Jolly antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
Interessant so ein Schild. Kann man das auch als Dekorsatz bekommen?

Wirft dann aber bestimmt Fragen beim richtigen Förster auf :hunt:

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22 Dez. 2016 18:19 #30 von Alpoholic
Alpoholic antwortete auf Was ist erlaubt in Flur und Wald ?
Das Thema mit dem "Forstbetrieb" finde ich interessant, möchte das aber mal weiter betrachten als mit so einem Schild, welches ja einer tiefer gehenden Untersuchung (bei den meisten) nicht standhält.

Aber es ist bei uns nun tatsächlich so, dass in den Wäldern sehr oft Leute mit zivilen Fahrzeugen, Anhägern und Forstausrüstung (Kettensägen, etc.) anzutreffen sind, die Holz/Bäume "bearbeiten" und auch abtransportieren. Das war insbesondere nach den großen Sturmschäden so, findet aber (mittlerweile vereinzelter) immer noch statt. Die Fahrzeuge hinterlassen auf den größtenteils nur als Fußwege ausgelegten Wegenetzen duruchaus Spuren, und sind in der Regelmäßigkeit sicher keine Holzdiebe.

Meine Überlegung: Das sind sicher (Privat-)Leute, die bei der Kommune, Landschaftsverband, Kommunalverband oder was weiss ich wo eine Erlaubnis beantragt haben, Holz zu sammeln oder sogar zu schlagen. Gegen Gebühr natürlich. Gibt hier auch einige Stellen, wo man son Kettensägenführerschein machen kann. Kenne mich halt nicht aus.
Jedenfalls: Wenn ich jetzt so ein registrierter Holzsammler/-käufer bin und dann scheinbar ja auch mit nem Fahrzeug in den Wald darf, dann müsste ich doch auch mit nem Fahrzeug da rein und nach dem Holz suchen dürfen? Will fragen, kann man mit so nem Sammlerausweis nicht zumindest eine Berechtigung zum Mopped fahren "konstruieren"?
Wer kennt sich da aus?

lg
andi

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